VITALIS Pflegedienst Schillerstraße 3
48485 Neuenkirchen
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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Allgemeines
Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingerichtet, um den Versicherten im Zweifel einer Pflegebedürftigkeit absichern zu können.
Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistung ist im SGB Elf geregelt. Sie ist beitragspflichtig und gesetzlich gebunden.

Prognose
In Deutschland gibt es im Jahr 2018 rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige.
Etwa 1,6 Million Pflegefachkräfte sind derweilen beschäftigt. Der demografische Wandel zeigt, dass wir schätzungweise bis 2050 einen Anstieg auf fünf Millionen pflegebedürftiger Personen erwarten können.
Aktuell sind angesichts des Fachkräftemangels schätzungsweise 100.000 Stellen unbesetzt. Fazit ist ein abzusehender Trend hin zu pflegebedürftigen Menschen mit enorm wachsender Marktentwicklung.
Als Lösung können mehr Auszubildende, die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte oder technische Mittel in der Pflege fungieren.